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Start öffentl. Dokumente Ergänzung der Geschäftsordnung vom 19.01.2010

E-Mail / Fax / Brief - Rundlauf

§ 11 wird um folgenden Absatz (7) ergänzt:

Auch ohne Mitgliederversammlung können Beschlüsse in einem Umlaufbeschlussverfahren gefasst werden, wenn 2/3 der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit gilt Absatz (1) sinngemäß. Ein Umlaufbeschluss ist mit einer Vorlage in schriftlicher (Brief, Fax) oder in elektronischer Form (E-Mail) und schriftlicher Stimmabgabe (Brief oder Fax an den Vorsitzenden) innerhalb einer angemessenen Abstimmungsfrist von mindestens sieben Tagen möglich.

Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung können nicht im Umlaufbeschlussverfahren gefasst werden. Es ist unverzüglich eine Mitgliederversammlung zum Abstimmungsthema einzuberufen, wenn mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied der Beschlussfassung im Umlaufverfahren gegenüber dem Vorstand schriftlich widerspricht. Eine gesonderte Tagesordnung muss in diesem Fall nicht verschickt werden.


Organisationsform

Die bestehende Organisationsform des Fahrgastbeirates Cottbus als lose Interessengemeinschaft soll beibehalten werden.


Einrichtung einer Internetseite

Es wird unter der Domain www.fahrgastbeirat-cottbus.de eine Internetpräsenz des Fahrgastbeirates eingerichtet. Diese Seite gliedert sich in einen offenen und einen internen, nur für Mitglieder zugänglichen Bereich.